Dt. > Engl.    und   Engl. > Dt.

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden,
  • Abiturzeugnisse und andere Schulzeugnisse,
  • Bachelor- und Masterzeugnisse und-urkunden, Diplome,
  • Dr.-Urkunden,
  • Abschlüsse aller Art,
  • Approbationen, Arbeitszeugnisse,
  • Papiere für Emigration, Immigration, Einbürgerung, Adoption,
  • Testamente, Sterbeurkunden, andere Papiere im Zusammenhang mit einer Erbschaft,
  • Bescheinigungen aller Art

 

digitale Signatur für beglaubigte Übersetzungen

Sie können die Übersetzung von uns außerdem elektronisch/digital per e-Mail mit digitaler Signatur erhalten:
www.beglaubigte-uebersetzung-online-verschicken.de  (auf Deutsch und auf Englisch)

Das können Sie (und der Empfänger/die Behörde) im PC (für immer) archivieren und beliebig oft per E-Mail (weiter-)verschicken.
Die Übermittlung (von uns an Sie und von Ihnen an den Empfänger) ist schneller, weil Sie den Postweg sparen.
Das können Sie auch der Behörde zeigen; engl. u. dt. Die digitale Signatur kostet pro Dokument 30 € (netto); wenn es sich um mehr als 3 Seiten handelt (mehr Mühe), berechnen wir einen geringen Aufschlag pro Seite.

 

Ermächtigung, Beeidigung, Bestellung, Zulassung

 

Frau Dr. Isabelle E. Thormann ist berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen
(offiziell heißt das "bestätigte" Übersetzungen; "beglaubigen" dürfen nur Behörden und Notare; Ermächtigungsurkunde),
sie ist "ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin für die englische Sprache" (siehe Stempel [oben links auf dieser Seite]).

 

Berechnung/Kosten

Dokumenten-Übersetzungen berechnen wir nach § 11 JVEG (Justiz-Vergütungs- und -entschädigungs-Gesetz, https://dejure.org/gesetze/JVEG/11.html). Es wird die tatsächliche Zeichenzahl der fertigen Übersetzung berechnet (also vereinfacht: Zeichen geteilt durch 55 mal €-Satz, siehe Gesetz [meist 2,15 €/Zeile, Urkunden aller Art liegen ja in Papierform bzw. als PDF vor und sind nicht "besonders erschwert" ["bes. erschwert" sind Ges.verträge, Immobilienkaufverträge etc.]). Zu beachten: 1. In der Übersetzung notwendige Hinweise wie "Eintragung handschriftlich; schwer zu lesen" werden wie zu übersetzende Buchstaben mitgerechnet. 2. Deutsche Texte sind im Durchschnitt ca. 13 % länger als englische; das sollten Sie bei der Berechnung der Zeichenzahl für eine Übersetzung aus dem Englischen beachten.


Kosten für Dolmetsch-Einsätze (speziell bei Immobilienkauf; nur mit vorheriger Übersetzung des Vertrags durch uns): Kosten ebenfalls gemäß JVEG (§ 9)