Häufig gestellte Fragen
Fragen zu Übersetzungen und zum Korrektorat:
Wie viel kostet eine Übersetzung?
Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?
Bieten Sie auch beglaubigte Übersetzungen mit digitaler Signatur an?
Kann der Kunde Terminologielisten und/oder alte Übersetzungen vorgeben?
Kann der Kunde Monate/Jahre später weitere Ausfertigungen erhalten?
Muss der Kunde für eine beglaubigte Übersetzung die Originalurkunde vorlegen?
Kann man Übersetzungen nicht vollautomatisch per Software machen (lassen)?
Gibt es preisgünstige Simpel- oder Schnellübersetzungen?
Kann der Kunde einen Text selbst auf Englisch schreiben, und Sie lesen lediglich Korrektur?
Kann der Kunde Vorgaben zum Stil des Textes machen, die Sie dann beim Übersetzen berücksichtigen?
Bieten Sie auch das Korrektorat des Ausgangstextes an?
Fragen zu Englisch-Unterricht und zum 'Sprachcoaching für Vielbeschäftigte':
Gibt es bei Ihnen Unterricht ohne Grammatikerklärungen?
Was kann ich selbst tun, um mein Englisch schnell - ohne Unterricht - zu verbessern?
Bieten Sie einen Einstufungstest an?
Frage: Wie viel kostet eine Übersetzung? / Wie werden Übersetzungen berechnet? / Wie
viel kostet es, wenn die Übersetzung beglaubigt sein muss? / Sind Sie beeidigt/vereidigt? / Sind
Ihre Übersetzungen von Dokumenten beglaubigt? / Gilt eine von Ihnen beglaubigte Übersetzung
auf der ganzen Welt?
>>> Antwort: Übersetzungen werden nicht, wie viele Kunden glauben, 'nach Seiten' berechnet,
denn Seiten können sehr unterschiedlich sein (Schwierigkeitsgrad und Umfang). Wir berechnen -
wie die meisten Übersetzungsbüros (so auch empfohlen vom Berufsverband BDÜ, den Gerichten
und der IHK) nach a) dem Zeichenumfang des Zieltextes (inklusive Leerzeichen zwischen Wörtern;
eine Normzeile hat 50 Zeichen) und b) dem Schwierigkeitsgrad. Es wird unterschieden zwischen
> einfachen Texten (-,80 bis 1,00 € pro Zeile), > Fachtexten (1,10 bis 1,50 € pro Zeile) und
> schwierigen Fachtexten (1,60 bis 2,50 € pro Zeile).
Viele Kunden wünschen einen Preis pro Wort des Ausgangstextes (0,12 bis 0,24 € pro Wort je
nach Schwierigkeitsgrad, höhere Preise bei Wörtern in Tabellen), was auch bei Zeichen-/Zeilen-Berechnung im Fall von Listen mit Fachtermini, z. B. bei Preislisten, Bilanzen, GuV etc. angewendet wird. Wir sind hier flexibel und richten uns nach Ihnen.
Bei größeren Übersetzungsvolumina vereinbaren wir einen Festpreis für das komplette Projekt,
damit Sie als Kunde bequem budgetieren können. Wenn Ihr Text Wiederholungen enthält und
sich bei umfangreichen Projekten Rationalisierungseffekte ergeben, bieten wir einen Preisnachlass.
Oft fallen beim Übersetzen in die Zielsprache kleine Tipp- und/oder Zeichensetzungsfehler in der Ausgangssprache auf. Für einen geringen Aufpreis erhält der Kunde auf Wunsch die Leistung
'Korrekturlesen des Ausgangstextes'.
Fordern Sie unseren (selbstverständlich kostenlosen) Kostenvoranschlag für Ihre/n zu übersetzenden Text/e an (E-Mail).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Neukunden Vorkasse bzw. eine Anzahlung verlangen.
Mindestpreis: Pro Übersetzungsauftrag berechnen wir in jedem Fall mindestens 70,00 € (plus MwSt.).
Beglaubigung: Ja, wir können beglaubigte Übersetzungen erstellen (Frau Dr. I. E. Thormann ist beeidigt) - gültig auf der ganzen Welt vor allen Behörden. Falls Sie mehrere Ausfertigungen benötigen, berechnen wir einen geringen Aufpreis. Die Preise bei beglaubigten Übersetzungen von Urkunden richten sich nach § 11 JVEG. Üblicherweise werden lediglich Urkunden und Dokumente wie z. B. Geburts-, Scheidungs- und Diplomurkunden, Führungs-, Arbeits- und Abiturzeugnisse u. ä. beglaubigt; auf Wunsch beglaubigen wir jedoch alle (von uns angefertigten!) Übersetzungen, die Sie beglaubigt haben möchten.
Digitale Signatur: Ja, wir können Ihnen die beglaubigte Übersetzung auch mit digitaler Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur) schicken (Preis: 30 € pro Dokument). Weitere Informationen finden Sie unter www.beglaubigte-uebersetzung-online-verschicken.de
Frage: Bieten Sie auch beglaubigte Übersetzungen mit digitaler Signatur an?
>>> Antwort: Ja. Wir können Ihnen die beglaubigte Übersetzung auch mit digitaler Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur) schicken (Preis: 30 €). Weitere Informationen finden Sie unter www.beglaubigte-uebersetzung-online.verschicken.de.
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?
>>> Antwort: Übersetzen ist schriftlich, Dolmetschen ist mündlich.
Frage zum Thema Terminologie-Konsistenz: Können wir Ihnen eine Vokabelliste geben,
an die Sie sich beim Übersetzen halten? / Können wir Ihnen alte Übersetzungen geben, und Sie
halten sich an das verwendete Vokabular? / Kann ich von Ihnen eine Terminologie-Liste (für
Ausgangs- und Zielsprache) mit den Vokabeln des übersetzten Textes erhalten?
>>> Antwort: Falls bereits eine Vokabelliste vorhanden ist, halten wir uns selbstverständlich
daran. Falls alte Übersetzungen vorhanden sind, richten wir uns nach der bisher verwendeten Terminologie (falls die so genannte 'Term-Extraktion' aus alten Texten bzw. Übersetzungen
aufwendig ist, berechnen wir eine geringe Aufwandsentschädigung; es entsteht dann - mit der
zusätzlich von uns erstellten Terminologieliste eine für sämtliche zukünftigen Übersetzungen sehr nützliche und effektive Terminologiedatenbank.)
Wir erstellen für jeden Kunden eine Terminologie-Liste, auf der zukünftige Übersetzungen wieder basieren, so dass sämtliche Übersetzungen für Ihr Unternehmen terminologisch konsistent sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen die Terminologielisten nicht kostenlos aus-
händigen. Bei dieser Leistung handelt es sich intern um einen zusätzlichen Aufwand, der für
unsere Stammkunden selbst-verständlich - zum Sicherstellen höchstmöglicher Qualität - im
Preis inbegriffen ist, jedoch nicht für den Gebrauch durch andere Personen ausgehändigt wird.
Frage: Kann ich von einer beglaubigten Übersetzung (z.B. einem Zeugnis, einem Diplom oder einer Urkunde) später noch eine Ausfertigung bekommen? / Wie lange bewahren Sie Übersetzungen auf?
>>> Antwort: Wir heben alle Übersetzungen (Ursprungs- und Zielsprache) mindestens 10 Jahre auf. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen erhalten. Sie zahlen dann einen Minimalpreis für Kopien und Aufwand.
Frage: Wenn ich eine beglaubigte Übersetzung benötige: Muss ich Ihnen das Original vorlegen,
oder genügt eine Kopie? / Was ist, wenn ich das Original einer Urkunde nicht habe?
>>> Antwort: Normalerweise benötigen wir das Original. Sie können den Text auch zunächst als
E-Mail mit eingescanntem Dokument als Attachment (oder per Fax) schicken und das Original erst
beim Abholen vorlegen. Wir machen eine Kopie des Originals und heften sie an die Übersetzung.
Auf der Übersetzung steht der Text (in deutsch bzw. englisch): "Original lag zur Übersetzung vor".
Falls Sie das Original nicht haben, übersetzen wir die Kopie, machen dann jedoch auf die Über-
setzung den Vermerk, dass von einer Kopie übersetzt wurde und das Original nicht vorlag. Oft ist
es für die Behörde ausreichend, wenn Sie das Original später vorlegen können und dort festge-
stellt wird, dass die Übersetzung von einer Kopie des echten Originals gemacht wurde.
Frage: Kann man Übersetzungen vollautomatisch per Software machen (lassen)?
>>> Antwort: Es gibt - im Internet und als zu installierende Software - zahlreiche Programme,
mit denen sich Texte vollautomatisch übersetzen lassen. Solche Programme sind lediglich geeignet, wenn Sie nur ganz grob wissen möchten, um was es in einem fremdsprachlichen Text geht. Wir
setzen keines dieser Produkte ein, da die Endkorrektur zu viel Nacharbeit erfordert. Es ist für die Erstellung professioneller Texte wesentlich effektiver, datenbank-gestützte 'Translation Memories' einzusetzen, die es ermöglichen, die vom Übersetzer gewählte Terminologie und Phraseologie syste-
matisch bei der Übersetzungsarbeit zu erfassen, die dann bei Bedarf abgerufen oder automatisch eingefügt werden kann.
Frage: Ich möchte einen fremdsprachlichen Text nur verstehen (z.B. ein Angebot, einen Vertrags-
entwurf); d.h. die Übersetzung muss sprachlich nicht 'super ausgefeilt' sein, ich will die Übersetzung
nie veröffentlichen oder weiter verwenden. / Gibt es eine Art 'Simpel- und Schnellübersetzung'
zum schnellen Verstehen, die dann preislich etwas günstiger ist?
>>> Antwort: Ja, es gibt einen Preisunterschied. Wenn Sie uns bei Auftragserteilung mitteilen, dass
Sie den Ursprungstext nur verstehen möchten, also dass die Übersetzung sprachlich nicht 'super aus-
gefeilt' sein muss, dass Sie die Übersetzung nie veröffentlichen oder weiter verwenden wollen, dann
lassen wir die Endkorrektur und 'den letzten Schliff' weg, und die Übersetzung wird etwas preis-
günstiger. Wir haben für solche Fälle noch einen anderen Vorschlag: Wir übersetzen Ihnen den Text 'simultan' (das nennt man dann eigentlich 'dolmetschen') bei einer Besprechung oder am Telefon, und Sie machen sich Notizen.
Frage: Ich kann selbst ganz gut Englisch, speziell die Fachterminologie in meiner Branche. Bieten
Sie den Service 'Korrekturlesen' an? Kann ich Ihnen meinen selbst auf Englisch verfassten Text schicken? Wie wird das berechnet? / Ich kann selbst ganz gut übersetzen. Würden Sie meine Über-
setzung beglaubigen? / Wir haben ganz einfache Geschäftskorrespondenz. Unsere BüroassistentInnen sind gut im Englischen / sind Europa-Sekretärinnen / sind Auslandskorrespondentinnen; wir möchten
nur ein Korrekturlesen zur Sicherheit; bieten Sie diesen Service? / Ich muss a) eine Veröffentlichung
auf Englisch schreiben, b) einen Vortrag in Englisch halten; ich habe das schon oft selbst formuliert;
ich möchte das selbst formulieren. Ich möchte nur eine letzte Überprüfung der Formulierungen auf Englisch. / Ich muss (z.B. für eine Bewerbung) einen Text auf Englisch formulieren; mein Englisch ist ganz gut; ich möchte nur sicher sein, dass er nicht 'schlimme Schnitzer' (z.B. false friends) enthält; ansonsten darf der Text 'von einer/einem Deutschen formuliert' - eben authentisch - klingen. Wie viel kostet ein solches Korrekturlesen?
>>> Antwort: Ja, diesen Service bieten wir an. Da gibt es zwei Varianten: a) Korrekturlesen auf
völlige Korrektheit und Qualität des Textes, z. B. bei Fachtexten, bei denen der Autor die Fachtermini beherrscht ; b) Korrekturlesen, bei dem nur auf grobe Fehler geachtet wird, die dann korrigiert werden (geht schnell und ist folglich sehr kostengünstig), z.B. bei einfacher Korrespondenz und Texten, die nicht perfekt sein müssen/sollen. Wir berechnen in beiden Fällen nach Zeitaufwand (nach Umfang und Anzahl der notwendigen Korrekturen; 60 € pro Zeitstunde). Beglaubigung einer Übersetzung, die wir nicht selbst gemacht haben: Nein.
Frage: Kann der Kunde Vorgaben zum Stil des Textes machen, die Sie dann beim Übersetzen berücksichtigen?
>>> Antwort: Ja, wir berücksichtigen Ihre Vorgaben (z.B. 'besonders freundlich', 'nicht freundlich', 'elaborierter Code', 'drohend', 'sehr leicht verständlich, 'ohne Fremd- und Fachwörter', 'Text wird primär von Nicht-Muttersprachlern des Englischen gelesen', ...).
Sie können uns Ihre Mitteilung auch stichwortartig schicken, und wir 'produzieren' einen Text für Sie.
Frage: Bieten Sie auch das Korrektorat des Ausgangstextes an?
>>> Antwort: Heufig falen beim übersezen .... Scherz beiseite: Häufig fallen beim Übersetzen in die Zielsprache kleine Tipp- und/oder Zeichensetzungsfehler in der Ausgangssprache auf. Für einen ge-ringen Aufpreis erhält der Kunde auf Wunsch die Leistung 'Korrekturlesen des Ausgangstextes'. Wir bieten weiterhin separates Korrektorat (ohne Übersetzung) an: siehe auch Korrektorat engl. Texte, siehe auch Korrektorat dt. Texte
Frage: Gibt es bei Ihnen Unterricht ohne Grammatikerklärungen? Ich möchte nicht wissen, was der Unterschied zwischen Gerundium und Partizip ist. Ich möchte nur schnell meine kommunikative Kompetenz im Englischen verbessern.
>>> Antwort: Ja. Wir gehen immer auf den Lernertyp und die speziellen Bedürfnisse des Lerners ein. Man kann durchaus Englisch ohne Grammatikerklärungen lernen bzw. verbessern, und zwar speziell, indem man genau das übt, was man im Ernstfall können sollte.
Frage: Was kann ich selbst tun, um mein Englisch schnell zu verbessern? Helfen Sie mir dabei?
>>> Antwort: Ja, Sie bekommen von uns Anleitungen zum autodidaktischen Lernen. Unser Lehrbuch ist ebenfalls so ausgelegt, dass es zum Selbst-Lernen geeignet ist. Sie bekommen auf Wunsch zusätz-
lich zum Unterricht bei uns (gegen einen Aufpreis, der weit unter dem Preis für Unterricht liegt) umfangreiche maßgeschneiderte Hausaufgaben. Siehe auch Tipps u. Materialien zum Englisch-Lernen
Frage: Bieten Sie einen Einstufungstest an?
>>> Antwort: Ja, es gibt einen schriftlichen Einstufungstest. Falls Sie Ihre Englischkenntnisse oder die eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin einschätzen möchten, ohne an einem Kurs teilzunehmen oder Einzel-Sprachcoaching zu buchen, berechnen wir für das Auswerten des Tests 20,00 € (Mengenrabatt
bei vielen Tests).
Auf Wunsch erweitern wir den Einstufungstest um ein mündliches Assessment (pro Person 50 Euro, Mengenrabatt ab 20 Personen).